AGB
§ 1 Wirkungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden (im Folgenden „Klienten“ genannt) und Tamara Hagedorn (im Folgenden „Tamara Hagedorn“ genannt). Die AGB werden vom Klienten automatisch anerkannt.
§ 2 Auftragserteilung, Leistung
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Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungs-/Werks- oder Dienstvertrag oder der von Tamara Hagedorn bestätigte Auftrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
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Der Klient kann Tamara Hagedorn Aufträge postalisch, per E-Mail, aber auch mündlich, per Telefon oder persönlich, erteilen. Ebenso nimmt Tamara Hagedorn formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungs-/Werks- oder Dienstvertrag als zustande gekommen.
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Bei besonderem Bedarf ist Tamara Hagedorn berechtigt, nach Absprache mit dem Klienten externe Berater hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten werden gemäß § 3 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Tamara Hagedorn und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart.
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Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Tamara Hagedorn und dem Klienten.
§ 3 Vergütung
Zusätzlich zu allen Honoraren für die Leistungen von Tamara Hagedorn oder einer nach §2 Abs. 3 hinzugezogenen Beratungsfirma werden noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (ausgenommen Verträge, die der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) unterliegen) und – je nach Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt.
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
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Der Anspruch von Tamara Hagedorn auf Zahlung der Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von Tamara Hagedorn erbracht wurde. Alle zusätzlichen vom Klienten gewünschten Nebenleistungen von der Beratungsfirma, die nicht ausdrücklich als im Auftrag vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
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Zahlungen sind nach den festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht anders festgelegt, ist der Rechnungsbetrag ungekürzt innerhalb von 10 Tagen fällig und zu zahlen. Bei Zielüberschreitung ist Tamara Hagedorn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz für Privatpersonen und 9% über dem Basiszinssatz für Unternehmen im Rahmen der Anzahl der Säumnistage in Rechnung zu stellen.
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Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.
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Für notwendige Mahnungen werden folgende Gebühren berechnet: 1. Mahnung (3 Wochen nach Fälligkeit) 5,- Euro, 2. und 3. Mahnung (nach je 4 weiteren Wochen) je 5,- Euro. Danach kommt es zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
§ 5 Leistungsfristen und Termine
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Leistungsfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen von Tamara Hagedorn, ihre Leistungszusagen und Leistungsfristen einzuhalten, doch sind alle Angaben unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldete Schwierigkeiten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Krankheit kann die Leistung hinausschieben, auch wenn bereits Leistungsverzug eingetreten sein sollte.
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Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Tamara Hagedorn eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt Tamara Hagedorn alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im voraus zur Verfügung.
§ 7 Verschwiegenheitsklausel
Tamara Hagedorn ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der beauftragten Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen von Tamara Hagedorn. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist Tamara Hagedorn verpflichtet, die zum Zwecke der Auftragstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
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Tamara Hagedorn übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
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Tamara Hagedorn übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
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Tamara Hagedorn ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet Tamara Hagedorn nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
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Tamara Hagedorn haftet insbesondere nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Klient selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
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Tamara Hagedorn haftet Dritten gegenüber im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.
§ 9 Ergänzungen zur Durchführung von Seminaren, Trainings und Workshops
1. Durchführung und Termine:
Der Klient kann sich zu den offenen Seminaren, Trainings & Workshops schriftlich, per Post, E-Mail oder über das Kontaktformular anmelden. Für Inhouse Seminare, Workshops, Coaching, Beratung, Teamentwicklung, Einzeltraining und Training on the Job erhält der Klient ein individuelles Angebot auf Anfrage.
2. Teilnehmerzahl:
Aus Gründen der Qualitätssicherung wird die Teilnehmerzahl auf 8 – 12 Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen, Termine und Preise:
Die genaue Seminar-, Trainings-, und Workshopgebühr kann der Klient dem Angebot auf der Homepage (offene Seminare) oder dem jeweiligen individuellen Angebot entnehmen. Für die Zahlung und Fälligkeit gelten die Regelungen des § 4.
Änderungen der Termine und der Räume der Veranstaltung sind vorbehalten.
4. Absage durch Tamara Hagedorn:
Tamara Hagedorn behält sich vor, Seminare , Trainings und Workshops aus wichtigen Gründen zu stornieren. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
5. Stornierungen durch die Klienten:
Sollte der Klient nicht an einem offenen Seminar, Training oder Workshop teilnehmen können, entstehen bis zu 4 Wochen vor Beginn keine Kosten. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Beginn werden 50 % der Gebühr berechnet. Bei einer Stornierung bis zu 3 Tage vor Beginn werden 80 % der Gebühr berechnet. Unter 3 Tage vor Beginn wird die komplette Gebühr berechnet. Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzperson zu entsenden.
Bei Inhouse Seminaren, Trainings oder Workshops (darunter sind alle Angebote zu verstehen, an denen keine öffentliche Teilnahme möglich ist, unabhängig vom Veranstaltungsort) ist eine Stornierung bis zu 4 Wochen vorher kostenfrei möglich. Bis zu 2 Wochen vor Beginn werden 50% der Gebühr berechnet. Unter 2 Wochen bis zum vereinbarten Beginn wird die komplette Gebühr berechnet. Eine Terminverschiebung aus dringenden Gründen ist in Absprache möglich.
Bei jeder Stornierung gilt: Die Stornierung muss schriftlich mitgeteilt werden. Als Datum gilt der Eingang bei Tamara Hagedorn. Besteht ein Seminar, Training, Workshop aus mehreren Modulen, gilt die Stornierung für das gesamte Seminar, Training, Workshop. Einzelne Module können nicht storniert werden. Ist ein Teilnehmer an einem Modul verhindert, besteht kein Anspruch auf Nachholen des verpassten Moduls.
Für Sonderabsprachen und Kulanzregelungen, ist eine schriftliche Bestätigung durch Tamara Hagedorn erforderlich.
§ 10 Verantwortung
Bei allen Veranstaltungen übernehmen die Teilnehmer/innen die volle Verantwortung für sich selbst. Der/die Teilnehmer/in entbindet den Veranstalter und Tamara Hagedorn von allen Schadenersatzforderungen außer denen, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§ 12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und Tamara Hagedorn ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Es wird gebeten, Einwände gegen diese Geschäftsbedingungen umgehend mitzuteilen.
Stand: 15. Oktober 2024